Sie müssen nur anrufen.
Und können sich auf uns verlassen.
Verstirbt Ihr Angehöriger in den eigenen vier Wänden, sind zwei Anrufe zu tätigen:
- Benachrichtigen Sie bitte zuerst die zuständige Hausärztliche Fachkraft oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst, damit diese*r die Todesbescheinigung ausstellt.
- Wenden Sie sich dann an uns, um die nächsten Schritte zu besprechen. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Rufen Sie gerne auch an, wenn Sie die verstorbene Person noch einige Tage bei sich behalten möchten. Wir sagen Ihnen dann, was Sie beachten müssen.
Diese Dokumente werden im Original benötigt:
- Personalausweis des Verstorbenen
- Todesbescheinigung
- bei Ledigen: Geburtsurkunde
- bei Verheirateten: Heirats- / Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. Familienstammbuch
- Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Ehepartners
- Rentennummer/n
- Gesundheitskarte der Krankenkasse
- Ggf. Versicherungspolicen
- Ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag