Der Paragraph für Bestattungen und Trauerfeiern wurde aus der aktuellen Landesverodung Schleswig-Holstein gestrichen.
Es gelten fortan die Hausordnungen der Veranstaltungsorte.
Bitte tragen Sie in unseren Räumlichkeiten weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz.
Um die Sicherheit für Sie und uns zu erhöhen, haben wir ein Luftreinigungsgerät aufgestellt.
Wir halten uns am Friedhof Bargteheide an die dort beschlossenen Regeln:
- Einhalten der Abstandsregel beim Eintreten und Auswahl der Sitzplätze
- maximal 100 Teilnehmende in der Kapelle
Unter 50 Teilnehmende:
- das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird empfohlen
Über 50 Teilnehmende:
- das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend
- Hier können wir wieder mit mehr Leuten zusammen kommen.
- Wir bitten auch hier die Mindestabstände einzuhalten und auf Körperkontakt zu verzichten.
Wir halten uns am Friedhof Ahrensburg an die dort beschlossenen Regeln:
Eine Zusammenfassung der dort geltenden Regeln finden sie unter diesem Link.
Wir als Bestatter gelten als Veranstalter der Trauerfeier bzw. Beisetzung. Wir sind damit für das Hygienekonzept und dessen Einhaltung verantwortlich und justiziabel. Wir achten daher sehr streng auf die Teilnehmer*innenzahl und werden, wenn nötig, einen Einlassstop verfügen. Teilen Sie dies Ihren Gästen bitte mit.
Wir möchten Ihnen mit dieser Seite nur eine Übersicht über geltende Regelungen zur Verfügung stellen. Wir übernehmen keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit dieser Seite.
Nach bestem Wissen und Gewissen werden wir die Informationen aktualisieren.
Letztes Update: 04.05.2022